Der neue qualifizierte Mietspiegel für Mainz ist aktualisiert veröffentlicht worden.
Der qualifizierte Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnungsbestand auf dem Gebiet der Stadt Mainz wurde durch die Stadtverwaltung Mainz, Amt für soziale Leistungen – Abteilung Wohnen erstellt.
Die Daten für den Mietspiegel wurden vom Institut Analyse & Konzepte GmbH, Hamburg, auf Basis einer Repräsentativerhebung bei Mietern und Vermietern erhoben und ausgewertet.
Die ausgewiesenen Mietpreise werden kurz als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der qualifizierte Mietspiegel bildet eine nach dem BGB vorgesehene Möglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er bietet den Beteiligten eine zuverlässige und anerkannte Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mietänderung im Sinne des § 558 BGB zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder ausfindig machen zu müssen oder gar erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.
Die Stadt Mainz gibt bereits seit 1975 alle zwei Jahre einen qualifizierten Mietspiegel heraus, der einen gerichtsfesten Überblick darüber bietet, was in Mainz für eine Wohnung oder ein Appartement verlangt werden darf.
Der Mietspiegel gibt die Werte für Wohnungen verschiedener Größe, verschiedenen Alters in mittlerem oder gutem Zustand mit einem Mittelwert und einer noch erlaubten Spannweite an. Dazu werden auch die möglichen Zu- und Abschläge etwa für gute oder einfache Wohnlage angegeben, außerdem wird die Anwendung der Mietspiegeltabellen gut verständlich erklärt. Hierbei werden die verschiedenen Kriterien und Begriffe erläutert, gibt es auch eine Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung. Diese gibt Hinweise darauf, was bei der exakten Festlegung der Miete innerhalb der angegebenen Spannweite wohnwertmindernd oder auch -steigernd wirken kann.
Der Mietspiegel wir alle 2 Jahre neu herausgegeben, wobei allerdings nur alle vier Jahre neue Daten erhoben werden müssen. In Mainz war das für den Mietspiegel 2015 der Fall, weshalb das aktuell vorliegende Zahlenwerk auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben wurde. Die Steigerungsrate, die auf die bislang gültigen Mieten aufgeschlagen wurde, liege bei 0,65 Prozent, so die Stadt.
Diese Art der Anpassung sei rechtlich zulässig und haben sich bei den bisherigen Fortschreibungen für die Mietspiegel der Jahre 2005, 2009 und 2013 bewährt. Die Neuerhebung von Daten, so wie es das Bürgerliche Gesetzbuch vorgibt, wird dann wieder im Jahr 2018 für den Mietspiegel von 2019 vorgenommen.
Schauen Sie mal rein, egal, ob Mieter oder Vermieter und vergleichen Sie:
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